Mag. Dr. Karin Beringer, MSc

Psychotherapeutische Gutachten

bei Mag. Dr. Karin Beringer, MSc, in 1220 Wien

Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige

mitglieder.gerichts-sv.at/Beringer/

Die Befassung von Sachverständigen im Bereich der Psychotherapie hat in den letzten Jahren in vielen Bereichen erheblich an Bedeutung gewonnen. Für Berufsangehörige der Psychotherapie gelten genaue Richtlinien und Qualitätskriterien, an denen sie sich bei der Erstellung von Gutachten zu orientieren haben. Darüber hinaus erfordert die Tätigkeit als psychotherapeutische Gutachterin besondere Fachkenntnisse und Erfahrung.

Auftraggeber eines Gutachtens kann grundsätzlich jeder sein: Privatpersonen, juristische Personen, Verwaltungsbehörden oder Gerichte. Den jeweiligen Auftraggebern, die den Sachverhalt beurteilen wollen oder müssen, fehlt häufig das entsprechende Fachwissen, weshalb es zur Klärung oder Begründung eines bestimmten in Frage stehenden Sachverhalts eines Gutachtens bedarf. Gutachten stellen daher ein Hilfsmittel zur Beurteilung von Tatsachen auf Grundlage von Erfahrungswissen dar.

 

Folgende Fragestellungen und Sachverhalte können in einem psychotherapeutischen Gutachten geklärt werden:

  • Traumafolgestörungen z. B. nach Operationen, Unfällen, Gewaltdelikten …
  • Arbeitsfähigkeit aufgrund psychischer/psychosomatischer Beschwerden oder aufgrund von Mobbingerfahrungen und Burnout
  • Indikation zur Psychotherapie bzw. Abklärung des Therapieerfolgs
  • Psychotherapeutische Diagnostik
  • Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz
  • Beurteilung der Erziehungsfähigkeit, Obsorge und Besuchsrechtsfragestellungen
  • Rehabilitations- und Pensionsansprüche
  • Unterhaltspflichten
  • Notwendigkeit einer Vollnarkose aufgrund einer psychischen Erkrankung

Meine Arbeitsweise und der Ablauf der Erstellung eines psychotherapeutischen Gutachtens

  • Gutachten werden ausschließlich für volljährige Personen erstellt.
  • Für Personen, die sich bei mir in Psychotherapie befinden oder befanden, kann kein Gutachten erstellt werden. 
  • Ich bemühe mich um ein offenes Gesprächsklima und gehe einfühlsam auf Ihre Situation ein.
  • Ich unterliege der Verschwiegenheitspflicht. Nach Fertigstellung erhält der Auftraggeber das fertige Gutachten. Ohne dessen ausdrückliche Zustimmung wird das Gutachten nicht an Dritte weitergegeben.
  • Sie teilen mir die Fragestellung mit, die Sie im Rahmen der Begutachtung geklärt haben möchten. Entsprechend werden Sie von mir befragt, was einen Zeitrahmen von mindestens 2 x 50 Minuten in Anspruch nimmt. Die Befragung findet persönlich in meiner Praxis statt.
  • Sie können mir Vorbefunde bzw. weitere Gutachten zukommen lassen, wenn diese im aktuellen psychotherapeutischen Gutachten berücksichtigt werden sollen.
  • Im Anschluss an diese Befunderhebung erstelle ich das Gutachten. Die Gesamtdauer der Gutachtenerstellung – inklusive Ihrer Befragung – beträgt in der Regel vier bis fünf Wochen.

Kosten

Das Gutachten wird je nach Arbeitsaufwand verrechnet. Das Honorar für eine Arbeitseinheit (á 50 Minuten) beträgt € 150,-. Eine Anzahlung in Höhe von 50 % der voraussichtlichen Kosten ist im Voraus zu leisten.

 

Beispiel:

  • 100 Minuten Befunderhebung mittels Befragung

    € 300,-

  • 50 Minuten Studium der Vorbefunde

    € 150,-

  • 150 Minuten Erstellung des Gutachtens

    € 450,-

  • 300 Minuten Gesamtdauer

    € 900.-